Wahlrechtskommission

Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel / Photothek

Der Bundestag soll kleiner werden und unsere Gesellschaft in ihrer Vielfalt besser repräsentieren. Dazu haben wir in dieser Legislaturperiode eine Kommission gegründet, die Vorschläge für eine Änderung des Wahlrechts und eine Modernisierung der Parlamentsarbeit erarbeiten soll.

Ich darf als stellvertretendes Mitglied Teil dieser Kommission sein und habe einige Herzensanliegen, die ich in die Arbeit mit einbringe:

Ich fordere eine Absenkung des Wahlalters ab 16!

Auf vielen kommunalen und Landesebenen können 16-jährige schon wählen. Das hat in unserer Gesellschaft auch großen Rückhalt. Doch auch auf diesen Ebenen werden wichtige und richtungsweisende Entscheidungen getroffen. Nicht nur in der Bundespolitik.  Zum Teil können unter 18-jährige in Parteien sogar darüber entscheiden, wer Kanzlerkandidatin und Kanzlerkandidat werden soll. Ich bin für die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Es ist eine Frage, was wir den jungen Menschen zutrauen. Hier müssen alle Parteien, insbesondere die Union, Farbe bekennen!

Der Bundestag soll kleiner werden!

Mit 736 Abgeordneten ist der Deutsche Bundestag deutlich über der Sollgröße von 598 Mitgliedern. Das hat auch Einfluss auf die parlamentarische Arbeit. Als Abgeordnete verbietet sich in dieser Frage egoistisches Handeln. Wir müssen zu unserer Verantwortung stehen und durch eine Änderung des Wahlrechts dafür sorgen, dass der Bundestag wieder möglichst nah an seine Sollgröße herankommt. Ganz unabhängig von den Wahlergebnissen. Dabei sind mir zwei Punkte besonders wichtig:

    1. Bei der letztlichen Sitzverteilung muss das Ergebnis der Zweitstimmen repräsentiert werden.
    2. Die Wahlkreise dürfen nicht willkürlich vergrößert werden, um die Anzahl zu senken. Gute Wahlkreisarbeit, das sehe ich als direkt gewählter Abgeordneter jeden Tag, ist für eine repräsentative Demokratie überlebenswichtig. Es geht darum, politische Entscheidungen zu erklären und Meinungen, Stimmungen und Sorgen im Wahlkreis aufzugreifen, um sie in die politische Arbeit in Berlin einzubringen. Je mehr Menschen in einem Wahlkreis leben und je größer dieser Flächenmäßig ist, desto schwieriger wird es für die Abgeordneten, überall präsent zu sein und die Bevölkerung angemessen zu vertreten.

Im März 2023 konnten wir nach intensiven Verhandlungen nun endlich eine gute Reform des Wahlrechts beschließen. Grundsätzlich erhalten wir das Wesen der personalisierten Verhältniswahl. Wir tragen damit den Willen der Wähler:innen Rechnung, die sich darauf verlassen können:

    • Feste Größe des Bundestags von 630 Abgeordneten
    • Jede Partei erhält genauso viele Sitze wie es die Wähler:innen bestimmen
    • Die gleichen Regeln für alle Parteien; Keine Bevorteilung mehr für eine einzelne Partei

Das ist ein gutes Signal, denn es zeigt, dass der Bundestag in der Lage ist, sich selbst zu reformieren. Viel zu lange ist das leider an der Sturheit der CSU gescheitert.

Der Bundestag muss die Vielfalt unserer Gesellschaft besser abbilden!

Der Bundestag ist das Herzstück unserer Demokratie und soll unsere Gesellschaft und ihre Interessen repräsentieren. Den Parlamentarier:innen kommt dabei eine große Verantwortung zu, die richtigen Entscheidungen für die gesamte Gesellschaft zu treffen. Gerade deswegen dürfen aber nicht nur männliche Anwälte im Bundestag sitzen. Wir brauchen einen Bundestag, der die Vielfalt der Berufe, die verschiedenen Altersgruppen und die Lebensgeschichten, die uns als Einwanderungsland so stark machen, widerspiegelt. Dazu gehört für mich selbstverständlich auch, dass genau so viele Männer wie Frauen im Bundestag vertreten sind. Das Wahlrecht muss dafür die richtigen Voraussetzungen bieten!