Pressemitteilung: Mehr Wohngeld im nächsten Jahr. Der Bundesrat macht den Weg frei für eine Wohngeldreform zum 01.01.2023

Bild: Bundesrat/ Steffen Kugler

„Mehr Haushalte, mehr Menschen, mehr Wohngeld, Klimakomponente drin und Heizkostenkomponente drin“, so hat der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Brian Nickholz den Kern der Wohngeldreform in seiner Rede im Bundestag zusammengefasst. Vor gut zwei Wochen hat der Bundestag die Reform beschlossen. Am heutigen Freitag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt, sodass die Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.

„Das Wohngeld ist ein sehr zielgenaues Instrument, das langfristig Unterstützung für diejenigen bietet, die trotz Einkommen kaum finanziell über die Runden kommen. Mit der Reform haben wir das Wohngeld umfassend erhöht und den Kreis der Berechtigten stark erweitert. Damit schaffen wir eine wirksame Entlastung bis in die Mittelschicht hinein“, betont Nickholz, der als zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion das Wohngeld im Bundestag mit verhandelt hat.

Durch die Reform wird das durchschnittliche Wohngeld mehr als verdoppelt: von im Schnitt 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Insgesamt werden in etwa zwei Millionen Haushalte in Deutschland wohngeldberechtigt sein. Zum Vergleich: heute beziehen etwa 660.000 Haushalte Wohngeld. Die Regierung hatte die Wohngeldreform im Eilverfahren in nur wenigen Monaten auf den Weg gebracht, um die Menschen in der aktuellen Krise möglichst schnell bei den Wohnkosten zu entlasten.

Nachdem der Gesetzgebungsprozess jetzt abgeschlossen ist, sind nun die Länder und Kommunen gefragt, die Umsetzung der Reform vorzubereiten. „Es ist zentral, dass die Umsetzung vor Ort funktioniert. Für die Wohngeldstellen ist das sicherlich eine große Aufgabe, es werden viele Anträge dazu kommen. Deshalb ist es klar, dass es am Anfang etwas länger dauern kann“, bremst Brian Nickholz die Erwartung schneller Auszahlungen direkt zu Jahresbeginn.

„Um die Wohngeldstellen zu unterstützen, haben wir Parlamentarier uns das Verfahren noch einmal genau angeschaut und uns auf einige Verwaltungsvereinfachungen verständigt, die die Umsetzung jetzt erleichtern. Als ehemaliger Kommunalpolitiker habe ich mich in den Verhandlungen mit unseren Koalitionspartnern besonders dafür eingesetzt“, führt der SPD-Politiker weiter aus. Gleichzeitig seien jetzt besonders die Länder in der Pflicht, die Kommunen mit einer schnellen Programmierung und ausreichend finanziellen Mittel auszustatten.

Was Nickholz den Menschen rät?

„Das Wohngeld Plus tritt zum 01.01.2023 in Kraft, ab dann können Anträge dazu gestellt werden. Wer in etwa Mindestlohn verdient oder nur eine kleine Rente bekommt, sollte eine Wohngeldberechtigung prüfen und sich frühzeitig informieren. Dabei kann es sich lohnen, online verfügbare Wohngeldrechner zu nutzen (diese dienen bloß zur Orientierung und begründen keinen Rechtsanspruch). Wer schon Wohngeld bezieht, wird automatisch von den Verbesserungen profitieren.“

Entscheidend für einen Wohngeldanspruch und dessen Höhe sind das Einkommen, die Anzahl der Haushaltsmitglieder und die Mietstufe der jeweiligen Gemeinde. Weil es auf die konkreten Verhältnisse ankommt, lässt sich nicht pauschal beantworten, wer berechtigt ist. Was viele nicht wissen: nicht nur Mieterinnen und Mieter, auch wer im Eigenheim wohnt, kann Wohngeld bekommen. Beantragt werden kann das Wohngeld bei der örtlichen Wohngeldstelle.

 

Konkretes Rechenbeispiel:

Alleinerziehende mit 1 Kind (2-Personen-Haushalt) in Marl

Miete (Mietenstufe III): 530 Euro bruttokalt (ohne Heizkosten)

Wohngeldrechtliches Einkommen (entspricht in etwa dem Nettohaushaltseinkommen): 1.200 Euro

Wohngeld zum 1.1.2022: 148 Euro

Wohngeld zum 1.1.2023: 330 Euro (+123 Prozent)