In den letzten Tagen wurde durch die Marler Zeitung wiederholt darüber berichtet, unter welchen Umständen eine weitere Erstattung der Elternbeiträge für nicht erbrachte Leistungen möglich ist. Dabei wurden Beschlüsse von Seiten der CDU nicht korrekt wiedergegeben.
Beschlusslage zur Erstattung von Elternbeiträgen
2015 beschloss der Rat, die Beiträge und Gebühren für nicht erbrachte städtische Leistungen, unter Beachtung rechtlicher Vorgaben, ab dem 01.01.2016 zu erstatten (vgl. Vorlage Nr. 2015/0468).
Am 26. Januar 2021 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, mit den Rechten des Rates ausgestattet, auf Initiative von Brian Nickholz zudem, dass, sollte die pandemische Lage andauern und das Land 50% der Kosten übernehmen, die Elternbeiträge auch zukünftig erlassen werden können. Herr Kolk stimmte diesem Antrag für die CDU-Fraktion zu (vgl. Vorlage Nr. 2021/0039).
Die Beachtung der rechtlichen Vorgaben ist hier zentral. Der Haushalt ist – mit der Rücknahme der bisher beschlossenen Erhöhung der Elternbeiträge – bereits beschlossen und noch nicht genehmigt.
Gemeinsame Verantwortung von Kommune und Land NRW
Für die SPD-Fraktion steht fest, eine Kostenerstattung für den Monat Februar im März kann unter diesen Voraussetzungen nur gelingen, wenn das Land die Kosten zur Hälfte übernimmt.
Verwundert nehmen wir die Stellungnahme der CDU-Politiker aus der Ausgabe der Marler Zeitung vom 09.03.2021 zur Kenntnis. Sie berichten, dass eine Übernahme der Kosten auch ohne Beteiligung des Landes möglich sein soll und berufen sich auf die ihrer Meinung nach geltende Beschlusslage.
„Wenn Herr Terhorst nicht selbst bei den Sitzungen anwesend sein kann, empfehlen wir ihm dringend, sich durch seine Fraktionsmitglieder zeitnah informieren zu lassen und eine korrekte Berichterstattung sicherzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Berichterstattung durch die Parteien wahrheitsgemäß erfolgt.“ so Maresa Kallmeier.